Beratung

Endabnahme Einbruchschutz: die unabhängige Kontrolle zum Schluss

Montiert ist nicht automatisch wirksam. Bei der Endabnahme Einbruchschutz wird nach Abschluss der Arbeiten vor Ort überprüft, ob die vereinbarten Massnahmen fachmännisch umgesetzt wurden und ob die vorher festgestellten Sicherheitslücken vollständig und wirksam geschlossen sind. Geprüft wird unabhängig, ohne Bindung an einen Hersteller oder einen Sicherheitsbetrieb.

Was wird bei der Abnahme konkret geprüft?

Die Kontrolle folgt dem, was vorher als Handlungsbedarf definiert wurde. Jeder Punkt aus der Analyse wird einzeln durchgegangen und mit dem verglichen, was tatsächlich verbaut und eingestellt ist.

  • Türen und Fenster, inklusive Befestigung und Verriegelung
  • mechanische Sicherungen an gefährdeten Öffnungen
  • Schliesssysteme und Zutrittskontrolle
  • Einbruchmeldeanlagen sowie Alarm- und Sicherheitslösungen
  • Keller-, Neben- und Technikräume
  • das bestehende Sicherheitskonzept und die darin genannten Schwachstellen

Gerade die mechanische Seite verdient den ersten Blick, denn sie bildet die Basis jedes Einbruchschutzes

Ein Fenster mit Pilzkopfzapfen nützt wenig, wenn der Rahmen ungenügend im Mauerwerk verankert ist. Und eine sauber nachgerüstete Haustür bringt nur die halbe Wirkung, wenn der Nebeneingang beim Keller unverändert geblieben ist. Solche Lücken fallen im Alltag kaum auf, im Ernstfall dafür umso mehr.

Wie läuft eine Endabnahme ab?

Der Ablauf ist bewusst nüchtern gehalten und orientiert sich an dem, was schriftlich vereinbart wurde. Zuerst werden Offerten, Leistungsbeschriebe und das Sicherheitskonzept nebeneinandergelegt. Danach folgt die Begehung der Liegenschaft, bei der jede betroffene Öffnung und jedes montierte System einzeln angeschaut, bedient und getestet wird.

Anschliessend wird festgehalten, was erledigt ist, was fehlt und was nachgebessert werden muss. Offene Punkte gehen an die ausführende Fachfirma zurück, die Nachbesserung wird nachkontrolliert. So endet ein Projekt nicht mit einer Schlussrechnung, sondern mit einer belegten Aussage darüber, ob die Sicherheit heute tatsächlich dort steht, wo sie stehen sollte.

Passt das Verbaute zur Lage der Liegenschaft?

Für einbruchhemmende Türen und Fenster sind die Widerstandsklassen nach SN EN 1627 die übliche Vergleichsgrösse. In der Praxis wird für normale Lagen häufig mindestens RC2 empfohlen, für exponierte Lagen RC3. Das sind Fachempfehlungen und keine gesetzliche Pflicht, aber sie geben einen brauchbaren Massstab.

Bei der Abnahme geht es deshalb um zwei Fragen: Entspricht das eingebaute Bauteil der Klasse, die offeriert und bezahlt wurde?

Und ist es so montiert, dass die Klasse überhaupt zur Wirkung kommt?

Beides lässt sich nur vor Ort beurteilen, nicht am Schreibtisch.

Was bringt die Kontrolle beim Geld?

Eine Abnahme durch eine unabhängige Stelle wirkt auf die Kosten, bevor sie entstehen. Nachbesserungen werden fällig, solange die Verantwortung klar bei der ausführenden Firma liegt, und nicht erst Jahre später auf eigene Rechnung. Ebenso wichtig: Es wird nur das abgenommen, was vereinbart war, statt zusätzliche Technik zu akzeptieren, die niemand gebraucht hat.

Dazu kommt die Preisfixierung, die auch nach dem Einbau gilt, sowie eine Beurteilung, die keine Verkaufsinteressen kennt. Über die Jahre summiert sich das: gesenkte Anschaffungskosten, weniger Nachträge und ein Schutz, der hält, statt dass ein zweites Mal in dieselbe Stelle investiert werden muss. Eine Ansprechperson von der Analyse bis zur Kontrolle Der Vorteil der Endabnahme entfaltet sich dann am stärksten, wenn dieselbe Person das Objekt von Anfang an kennt.

Wer die Liegenschaft analysiert, den Handlungsbedarf definiert und die Fachfirmen koordiniert hat, weiss am Schluss genau, worauf zu achten ist. Sie müssen dafür weder Termine zwischen mehreren Betrieben abstimmen noch Offerten und Ausführung selber gegeneinanderhalten. Hinter dieser Leistung stehen über 25 Jahre Erfahrung und mehr als 1000 durchgeführte Einbruchschutzberatungen bei Eigentümerschaften, Verwaltungen, Unternehmen und Investoren in der ganzen Schweiz.

Häufige Fragen Ist eine Endabnahme gesetzlich vorgeschrieben?

Eine schweizweite gesetzliche Pflicht für eine formelle Endabnahme nach Einbruchschutz-Massnahmen ist nicht bekannt. Die Kontrolle ist freiwillig und erfolgt auf Wunsch. Sinnvoll ist sie trotzdem, weil erst sie belegt, dass die bezahlten Massnahmen ihren Zweck erfüllen.

Was passiert, wenn Mängel gefunden werden?

Die offenen Punkte werden nachvollziehbar festgehalten und der zuständigen Fachfirma übergeben. Nach der Nachbesserung wird erneut kontrolliert, ob die Lücke nun wirklich geschlossen ist. Sie bleiben dabei in der Rolle der Auftraggeberschaft und müssen nicht selber mit Handwerkern diskutieren.

Für welche Objekte eignet sich die Abnahme?

Für Einfamilienhäuser ebenso wie für Mehrfamilienhäuser, Gewerbe- und Betriebsliegenschaften. Entscheidend ist nicht die Grösse, sondern dass vorher definiert wurde, welche Sicherheitslücken geschlossen werden sollten.

Abnahmetermin anfragen Sind die Arbeiten an Ihrer Liegenschaft abgeschlossen oder stehen sie kurz davor?

Dann ist jetzt der richtige Moment für die unabhängige Kontrolle, solange Nachbesserungen noch unkompliziert möglich sind. Beschreiben Sie über das Kontaktformular kurz Ihr Objekt und die umgesetzten Massnahmen, und Sie erhalten eine Rückmeldung mit dem konkreten Vorgehen und einem Terminvorschlag.

Weitere Leistungen

In welchen Regionen ist die Beratung möglich?

Die Beratung erfolgt in der ganzen Schweiz, mit Schwerpunkten in Luzern, Zug, Nidwalden, Obwalden, Zürich, Schwyz, Uri, Aargau, Basel, Bern, Solothurn und St.Gallen. Für jede dieser Regionen gibt es auf dieser Website eine eigene Seite mit den Kontaktmöglichkeiten.

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Einbruchschutz beginnt mit einer unabhängigen Beurteilung und endet mit der Kontrolle, dass er auch funktioniert.

Nehmen Sie Kontakt auf und schildern Sie kurz Ihre Liegenschaft und Ihr Anliegen. Sie erhalten eine erste Einschätzung und einen Terminvorschlag für die Begehung vor Ort.

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